Klasse BE:
Definition Klasse BE:
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B oder B96 fallen. Bei Lastkraftwagen mir durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.
Mindestalter:
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre, bzw. 17 Jahre bei B17. Voraussetzung ist der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B, bzw. B17.
Vorgeschriebene Ausbildung:
Theorie:
Eine theoretische Ausbildung ist für die Klasse BE nicht vorgeschrieben.
Praxis:
Der Gesetzgeber schreibt 5 sog. Sonderfahrten vor. Im Einzelnen sind das:
3 Bundes- und Landstraßenfahrten
1 Autobahnfahrten
1 Nachtfahrten
Bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem FE-Entzug oder Umschreibung eines ausländischen Führerscheins entfällt die praktische Ausbildungspflicht.
Vor den Sonderfahrten ist die Grundausbildung vorgeschrieben. Diese enthält unter Anderem die Grundfahraufgaben wie z.B. "Rückwärts um die Kurve fahren". Wie umfangreich diese ausfällte, hängt neben anderen Faktoren von den Vorkenntnissen ab, die ein Fahrschüler mitbringt. Unser Motto lautet: "So wenig Stunden wie möglich aber so viele wie nötig, um sicher zu fahren und die Prüfung zu bestehen!".