Klasse B196
Definition Klasse B SZ196
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125ccm und einer Nennleistung von max. 11kW bzw. 15PS, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/ kg nicht übersteig.
Ein Aufstieg nach zwei Jahren auf die Klasse A2 ist nicht möglich. Die Fahrerlaubnis gilt nur im Inland.
Voraussetzungen, Mindestalter
Das Mindestalter beträgt 25 Jahre.
Vorbesitz Klasse B mindestens 5 Jahre.
Vorgeschriebene Ausbildung
Theorie:​
min. 4 x 90 min. klassenspezifischer Klasse A Theorieunterricht

Die Praxisstunden werden mit dem Fahrlehrer individuell ausgemacht
Praxis:
min. 5 x 90 min. praktischer Fahrunterricht