Klasse B / B17 197


Definition Klasse B197
Seit 1.4.2021 ist es möglich die Prüfung mit einem Automatikfahrzeug abzulegen, ohne eine entsprechende Beschränkung im Führerschein. Es dürfen alle Kraftfahrzeuge der Klasse B gefahren werden, egal ob Schaltung oder Automatik. Nach der absolvierten Grundausbildung mit einem Automatikauto werden min. 10 Fahrstunden mit einem Schaltgetriebeauto, sowie eine 15-minütige internen Prüfung in die Ausbildung integriert. Der Rest, sowie die Prüfung findet dann wieder mit Automatik statt.
Die Klasse B197 kann auch schon mit 17 Jahren gemacht werden.
VORTEILE:
- Entspanntere Ausbildung, schneller Lernfortschritt
- die Prüfung ist wesentlich einfacher
- keine Mehrkosten
- keine Beschränkung des Führerscheins auf Automatikgetriebe
Vorgeschriebene Ausbildung
Theorie:
Insgesamt sind 14 Theorieunterrichte vorgeschrieben, davon 12 Grundunterrichte und 2 klassenspezifische Unterrichte. Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis (z.B. wenn jemand schon Klasse A1 besitzt) reduzieren sich die Grundunterrichte auf insgesamt 6. Bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem FE-Entzug oder Umschreibung eines ausländischen Führerscheins entfällt die theoretische Ausbildungspflicht. Die einzelnen Unterrichtsthemen können Sie unserem Theorieplan entnehmen.
Der Theorieunterricht kann vier mal pro Woche besucht werden (Montag bis Donnerstag jeweils 18:45Uhr bis 20:15Uhr). Wie häufig Sie den Unterricht pro Woche besuchen, hängt von Ihrem persönlichen Zeitplan ab. Lediglich die vorgeschriebene Mindestanzahl muss vor der Theorieprüfung absolviert werden.
Unser Ziel ist es, Ihnen einen abwechslungsreichen und informativen Theorieunterricht zu bieten, der Sie nicht langweilt und Ihnen möglichst viel Lern- und Vorbereitungszeit auf die theoretische Prüfung abnimmt. Für Fragen stehen wir Ihnen nach dem Unterricht selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Praxis:
Der Gesetzgeber schreibt 12 sog. Sonderfahrten vor. Im Einzelnen sind das:
5 Bundes- und Landstraßenfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
Bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem FE-Entzug oder Umschreibung eines ausländischen Führerscheins entfällt i.d.R. die praktische Ausbildungspflicht.
Vor den Sonderfahrten ist die Grundausbildung vorgeschrieben. Wie umfangreich diese ausfällt, hängt unter Anderem von den Vorkenntnissen ab, die ein Fahrschüler mitbringt. Unser Motto lautet: "So wenig Stunden wie möglich, aber so viele wie nötig, um sicher zu fahren und die Prüfung zu bestehen!".
Ab März hilft Ihnen dabei unser Simulator der neuesten Generation, mit dem es möglich ist, wie bei der Pilotenausbildung, die Grundlagen des Autofahrens ohne den Stress und Druck des Großstadtverkehrs in aller Ruhe zu erlernen.